Ehrenzeichen des Landes Salzburg können für hervorragende, durch öffentliches oder privates Wirken erworbene Verdienste um das Ansehen des Landes Salzburg und auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Landessache sind, verliehen werden. Ehrenzeichen dürfen nur verliehen werden, wenn die Verdienste nicht durch andere Auszeichnungen des Landes gewürdigt werden. Die Verleihung der einzelnen Stufen des Ehrenzeichens richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Verdienste. An eine bereits mit dem Ehrenzeichen ausgezeichnete Person darf das Ehrenzeichen einer höheren Stufe erst verliehen werden, wenn seither mindestens ein Zeitraum von fünf Jahren verstrichen ist.
Der Ring des Landes Salzburg wird für besondere Verdienste um das Land Salzburg verliehen. Der Ring soll jährlich höchstens an zwei Personen verliehen werden.
Als Anerkennung für eine unter Einsatz des eigenen Lebens im Land Salzburg freiwillig vollbrachte Rettung von Menschen aus Lebensgefahr wird das Lebensrettungs-Verdienstzeichen des Landes Salzburg (Lebensrettungs-Verdienstzeichen) verliehen. In besonders begründeten Fällen kann das Lebensrettungs-Verdienstzeichen auch verliehen werden, wenn die Rettungstat zwar nicht zur Errettung eines Menschen geführt hat, aber unter Umständen erfolgte, die nach der gegebenen Lage die Errettung möglich erscheinen ließen und von einem besonderen Mut des Retters oder der Retterin zeugten. Das Lebensrettungs-Verdienstzeichen kann mehrmals - für eine Rettungstat jedoch nur einmal - verliehen werden. Als eine Rettungstat gelten auch örtlich oder zeitlich zusammenhängende Handlungen einer Person zur Errettung mehrerer Menschen.
Brustdekoration am Dreieckband
Verdienstzeichen für besonderen Hilfseinsatz Als Anerkennung für besondere Verdienste bei Hilfseinsätzen, die Einsatzkräfte besonders physisch oder psychisch beanspruchen, wird das Verdienstzeichen für besonderen Hilfseinsatz verliehen. Das Verdienstzeichen für besonderen Hilfseinsatz kann an Personen verliehen werden, die sich unter außerordentlichem persönlichen Einsatz bei der Rettung von Menschen aus Not und der Bewältigung von großen Gefährdungen von Sachen für die Gemeinschaft besonders verdient gemacht haben.
Brustdekoration am Dreieckband
Als Anerkennung für Verdienste auf dem Gebiet der sozialen Wohlfahrt wird das Pro-Caritate-Verdienstzeichen des Landes Salzburg verliehen. Das Pro-Caritate-Verdienstzeichen kann an Personen verliehen werden, die sich um die soziale Wohlfahrt im Land Salzburg durch entsprechende Tätigkeit in karitativen Einrichtungen oder durch deren Unterstützung besondere Verdienste erworben haben.
Brustdekoration am Dreieckband
Als Anerkennung für Verdienste auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens werden die Medaille für 25-jährige, die Medaille für 40-jährige und die Medaille für 50-jährige verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens im Land Salzburg (Feuerwehr- und Rettungs-Medaille) verliehen. Die Feuerwehr- und Rettungsmedaille wird an Personen verliehen, die im Zeitpunkt der Verleihung einer dem Feuerwehr- oder Rettungswesen im Land Salzburg dienenden Organisation angehören, während eines 25, 40 oder 50 Jahre dauernden Zeitraumes ununterbrochen in solchen Organisationen tätig waren und sich dabei besondere Verdienste erworben haben.
Medaille: kreisrund; 32 mm Durchmesser; versilbert und gebürstet.
Vorderseite: Landeswappen, umrahmt von einem von oben herabhängenden, nach unten offenen Lorbeerkranz.
Rückseite: mit einer Flamme geziertes, von Lorbeer umrahmtes Schildchen mit der Inschrift „40“ und der Umschrift „Für verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens“.
Band: 40 mm breit; orangegelb; dreieckig gefaltet.
Trageart: Die Medaille wird am dreieckig gefalteten Band auf der linken Brustseite getragen. Die Medaille für eine 50-jährige Tätigkeit steht im Rang vor der Medaille für eine 40-jährige Tätigkeit, die wiederum im Rang vor der Medaille für eine 25-jährige Tätigkeit steht.
Verdienste als Mitglied einer Gemeindevertretung einer Gemeinde oder des Gemeindesrates der Stadt Salzburg
Als Anerkennung für ein mindestens zehnjähriges, besonders anerkennungswürdiges Wirken als Mitglied der Gemeindevertretung einer Gemeinde des Landes Salzburg oder als Mitglied des Gemeinderates der Stadt Salzburg kann die Medaille für Verdienste um die Gemeinde verliehen werden.
Brustdekoration am Dreieckband
Die Verleihung der Auszeichnungen erfolgt durch die Landesregierung. Im Fall der Verleihung einer Auszeichnung ist dem Ausgezeichneten mit dem Ehrenzeichen oder der Medaille eine vom Landeshauptmann unterzeichnete Urkunde über die Verleihung zu überreichen. Jede mit einer Auszeichnung nach diesem Gesetz ausgezeichnete Person ist berechtigt, die Auszeichnung zu tragen und sich als Träger oder Trägerin der jeweiligen Auszeichnung zu bezeichnen. Sie hat außerdem das Recht, die Auszeichnung in bildgetreuem, verkleinertem Maßstab (Miniatur) oder das Band in Form einer Rosette oder schmalen Leiste zu tragen.
Verleihungsvorschläge können erstatten:
Auf die Verleihung der Auszeichnungen sowie einzelner Stufen der Auszeichnungen besteht kein Rechtsanspruch. Von der Verleihung einer Auszeichnung sind jedenfalls Personen ausgeschlossen, die wegen eines Verbrechens verurteilt worden sind, und zwar bis zum Ablauf von fünf Jahren nach dem Ende der Strafe, soweit die Verurteilung nicht früher getilgt wurde.