Das Referat Gewässerschutz führt eine Auflistung der im Bundesland Salzburg gelisteten Kfz-Reiniger zur Verwendung bei der Betankung, Reparatur- und Reinigung von Fahrzeugen.
Die Aufnahme erfolgt auf freiwilliger Basis und auf Antrag der Produkthersteller und / oder -verkäufer.
Die in den Anforderungen nachfolgend angeführten Rechtsvorschriften sind in der geltenden Fassung bzw. in der letztgültigen Auslegung anzuwenden!
Auf Vollständigkeit dieser Liste besteht kein wie immer gearteter Anspruch.
Aus der Listung ergeben sich für das Amt der Salzburger Landesregierung keinerlei Rechtspflichten!
ACHTUNG - Informationen zur Listung (siehe "Aktueller Stand gelisteter Firmen und deren Produkte"):
Das angeführte Listungsdatum (in der alphabethischen Übersicht jeweils ganz rechts außen stehend) entspricht lediglich dem Erstprüfdatum!
Auf die in der Listung angegebenen Daten wird keine Gewähr auf Vollständigkeit bzw. Letztgültigkeit geleistet!