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Unterlagen für Antragsteller
Das Referat Umweltbezogenes Anlagenrecht ist die zuständige Behörde für Verfahren gemäß Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002).
Für eine Erlaubnis gem. § 24a AWG 2002 erforderliche Unterlagen
Für Anlagengenehmigungen gem. §§ 37 und 39 AWG 2002 erforderliche Unterlagen
Für mobile Anlagen gem. § 52 AWG 2002 erforderliche Unterlagen
Stand: 2026/04 - KR