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Unterlagen für Antragsteller

Das Referat Umweltbezogenes Anlagenrecht ist die zuständige Behörde für Verfahren gemäß Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002).

Für eine Erlaubnis gem. § 24a AWG 2002 erforderliche Unterlagen

Für Anlagengenehmigungen gem. §§ 37 und 39 AWG 2002 erforderliche Unterlagen

Für mobile Anlagen gem. § 52 AWG 2002 erforderliche Unterlagen

Stand: 2026/04 - KR