Aufgaben und Prüfungsablauf

Das Salzburger Landesrechnungshofgesetz 1993 gibt den Rahmen für die Prüfungen des Landesrechnungshofs vor.

Aufgabe des Landesrechnungshofs ist es zu prüfen, ob die Gebarung von Gebietskörperschaften und sonstigen Rechtsträgern den bestehenden Vorschriften entspricht, ziffernmäßig richtig, sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig ist. Unter Gebarung ist das geld- und vermögensrelevante Handeln dieser Rechtsträger zu verstehen.

Der Landesrechnungshof nimmt seine Prüfungen überwiegend auf eigene Initiative (Initiativprüfungen) vor. Er kann aber auch mit der Durchführung von Sonderprüfungen beauftragt werden. Unabhängig von der Art der Prüfung gliedert sich der Prüfungsablauf in vier Phasen: Prüfungsvorbereitung, Prüfungsdurchführung, Verfassen des Berichts und Berichterstattung.

Neben seiner Prüftätigkeit treffen den Landesrechnungshof Veröffentlichungspflichten nach dem Salzburger Parteienförderungsgesetz.