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Das Salzburger Teilhabegesetz
Mit 1. November 2019 trat das Salzburger Teilhabegesetz in Kraft und ersetzt das bisherige Salzburger Behindertengesetz. Das Land Salzburg hat auch mit dem neuen Gesetz weiterhin die Aufgabe, Menschen mit Behinderungen im Land Salzburg durch verschiedene Hilfeleistungen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Welche Zielgruppen sind vom Gesetz umfasst?
Es sind Personen mit wesentlichen Beeinträchtigungen ihrer körperlichen Funktionen, Sinnesfunktionen, kognitiven Fähigkeiten oder psychischen Gesundheit, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben maßgeblich benachteiligen. Dabei müssen die Beeinträchtigungen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauern und gelten vorwiegend altersbedingte Beeinträchtigungen nicht als Behinderungen.