Die kombinierte F&E-Förderung von FFG und Land ermöglicht eine Gesamtförderung bis zur Obergrenze von 70% der förderbaren Projektkosten: Zusätzlich zur FFG-Basisförderung von ca. 20% FFG-Beitrag (Zuschuss) und ca. 30% FFG-Darlehen bezogen auf die förderbaren Projektkosten, Zinssatz derzeit fix 0,75 %, Laufzeit ca. 3,5 Jahre, stellt die FFG für Salzburger Projekte ein weiteres Zusatzdarlehen (analoge Konditionierung) im Ausmaß bis zu 20% der förderbaren Projektkosten zur Verfügung. Dieses Zusatzdarlehen kann zu einem Teil durch folgende nicht rückzahlbare Zuschüsse ersetzt werden:
Salzburger KMU und Startups können einen sogenannten KMU-Bonus in Höhe von 10 % der förderbaren Kosten in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses erhalten, bei Kooperationen mit wissenschaftlichen Einrichtungen erhöht sich der Zuschuss sogar auf bis zu 15 %.
Zur Forcierung von Innovationsvorhaben mit besonderer Relevanz für den Wirtschaftsstandort Salzburg (zB für Digitalisierung, Life Science, Ökologisierung u.ä.) kann unabhängig von der Unternehmensgröße ein Themenbonus von bis zu 5% (Zuschuss) vergeben werden. Bei KMU und Startups kann dieser zusätzlich zum KMU-Bonus und einem etwaigen Kooperationsbonus vergeben werden. Bei Großunternehmen ist eine Vergabe nur in Kombination mit einem etwaigen Kooperationsbonus möglich.
Wenn ein Unternehmen aus Salzburg im Rahmen seines Projektes eine oder mehrere in Österreich ansässige/n Forschungseinrichtung/en mit Abschluss eines Konsortialvertrages einbindet, kann ein Kooperationsbonus vergeben werden. Dabei müssen die Kosten des österreichischen Konsortialpartners (Forschungsinstituts) mindestens 10 % der Gesamtkosten betragen sowie ein Konsortialvertrag (echte Kooperation) vorliegen. Der Bonus beträgt bis zu 25 % der Kosten des Forschungsinstitutes, der Universität oder Fachhochschule.
Im Falle eines gewährten Kooperationsbonus auf die Kosten des wissenschaftlichen Partners kann ein antragstellendes Großunternehmen einen Unternehmens-Kooperationsbonusvon zusätzlich max. 5 % der förderbaren projektbezogenen Gesamtkosten des Unternehmens erhalten. Der Unternehmens-Kooperationsbonus ist nur an Großunternehmen zu vergeben und kann nicht mit dem Themenbonus kombiniert werden.
Salzburger Forschungsinitiative Projektförderung der Basisprogramme der FFG
Hinweis: Die Einreichung bei der FFG kann nur noch auf elektronischem Weg mittels eCall erfolgen.
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