Das Förderungsausmaß bestimmt sich im Wesentlichen nach den Berechnungsergebnissen des
Sockelförderungssystems mit den entsprechenden Zu- und Abschlägen.
Die Zu- und Abschläge erfolgen nach insgesamt sechs Kriterien:
Dominierende Förderungsbereiche sind Pflichtschulen, Kindergärten, SeniorInnenheime, Straßen, Gemeindeämter und Feuerwehrhäuser.
Die Abwicklung der Förderung ist an
Fristen gebunden und führt damit zu schnelleren, planbaren Entscheidungen. Ab dem Jahr 2011 wird eine E-Government-Lösung angeboten, womit die GAF-Anträge online bei der Abteilung 1 eingebracht werden können. Die Einbindung der Gemeinden und Städte in die Förderungsabwicklung und in Grundsatzentscheidungen wird durch den
GAF-Beirat sicher gestellt.
Im Sinne des gesetzlichen Auftrages, dass Bedarfszuweisungsmittel zur Deckung außergewöhnlicher Erfordernisse gegeben werden, wurden Geringfügigkeitsgrenzen definiert. Eine rasche Entscheidung über die Gewährung von GAF-Mitteln im Sinne einer gesicherten Investitionsplanung erfordert auch Ablehnungen zu Förderungsanträgen, wenn die beantragten Projekte die verfügbaren Fördermittel übersteigen.
Diese erfolgen nach genau definierten Kriterien, wie:
Priorität nach Finanzlage der Gemeinde
Priorität nach der Vorhabensart (Pflichtaufgabenbereich)
dringend notwendige Sofortmaßnahmen und
Dringlichkeit nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit (Vermeidung von Folgekosten, Einsparungseffekte)
Energiepolitische Akzente:
Anreize: