Gemeindeausgleichsfonds

Bedarfszuweisungen aus dem Gemeindeausgleichsfonds (GAF) haben ihre Wurzeln in der Finanzverfassung und im jeweiligen Finanzausgleich. Die Förderungen werden abgewickelt nach den GAF-Richtlinien, die zuletzt für das Jahr 2024 von der Salzburger Landesregierung beschlossen wurden. Die Förderungen bestehen aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Die Begriffsbestimmungen sind in Punkt 2 der GAF- Richtlinien zu finden.

Die Leistung von GAF-Mitteln kann an Bedingungen geknüpft werden, die der Erhaltung oder Herstellung des Gleichgewichtes im Haushalt der Gemeinde dienen,oder mit dem Zuschusszweck zusammenhängen.

Das Förderungsausmaß bestimmt sich im Wesentlichen nach den Berechnungsergebnissen des Sockelförderungssystems mit den entsprechenden Zu- und Abschlägen.

Die Zu- und Abschläge erfolgen nach insgesamt sechs Kriterien:
  • Einnahmenhöhe
  • Einnahmenquote
  • Investitionshöhe in Relation zu den Einnahmen
  • Energie- und Ökopunkten
  • interkommunale Zusammenarbeit
  • Mehrfachnutzung von Räumen

Dominierende Förderungsbereiche sind Pflichtschulen, Kindergärten, SeniorInnenheime, Straßen, Gemeindeämter und Feuerwehrhäuser.

Die Abwicklung der Förderung ist an Fristen gebunden und führt damit zu schnelleren, planbaren Entscheidungen. Ab dem Jahr 2011 wird eine E-Government-Lösung angeboten, womit die GAF-Anträge online bei der Abteilung 1 eingebracht werden können. Die Einbindung der Gemeinden und Städte in die Förderungsabwicklung und in Grundsatzentscheidungen wird durch den GAF-Beirat sicher gestellt.

Im Sinne des gesetzlichen Auftrages, dass Bedarfszuweisungsmittel zur Deckung außergewöhnlicher Erfordernisse gegeben werden, wurden Geringfügigkeitsgrenzen definiert. Eine rasche Entscheidung über die Gewährung von GAF-Mitteln im Sinne einer gesicherten Investitionsplanung erfordert auch Ablehnungen zu Förderungsanträgen, wenn die beantragten Projekte die verfügbaren Fördermittel übersteigen.

Diese erfolgen nach genau definierten Kriterien, wie:
  • Priorität nach Finanzlage der Gemeinde
  • Priorität nach der Vorhabensart (Pflichtaufgabenbereich)
  • dringend notwendige Sofortmaßnahmen und
  • Dringlichkeit nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit (Vermeidung von Folgekosten, Einsparungseffekte)

Energiepolitische Akzente:
  • Sockelbetrag für energiesparende Investitionen
  • Zusatzförderung für Energie- und Ökopunkte lt. Energieausweis

Anreize:
  • für eine interkommunale Zusammenarbeit und
  • eine Mehrfachnutzung von Räumlichkeiten