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Umsetzung der Web-Accessibility-Richtlinie
Mit den neuen Bestimmungen wird eine EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und den mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen umgesetzt. Diese EU-Richtlinie heißt Web-Accessibility-Richtlinie. Zweck ist es, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten zu den Anforderungen an die Web-Barrierefreiheit anzugleichen. Damit sollen die Webseiten und mobilen Anwendungen für die Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, besser zugänglich werden.
Als Ombudsstelle für Beschwerden über den barrierefreien Zugang zu Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen ist das Referat Behinderung und Inklusion des Landes zuständig. „Öffentliche Stellen" sind das Land Salzburg, die Gemeinden, die Gemeindeverbände, die durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper und sonstige durch Landesgesetz eingerichtete juristische Personen des öffentlichen Rechts. Für Beschwerden über die Nicht-Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen von Privaten oder Firmen ist die Ombudsstelle nicht zuständig.